Freitag, 10. September 2010
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Radarwagen auf dem Standstreifen? Drucken E-Mail

Täglich benutze ich die Autobahn. Mehrmals in den letzten Tagen fiel mir ein auf dem Standstreifen stehendes Fahrzeug auf. Die Warnblinkanlage war eineschaltet, im Abstand von ca. 15 m war ein Warndreieck aufgestellt. Doch der Wagen hatte keine Panne, es war ein Radarwagen der Guardia Civil de Tráfico.

Meine Frage: Gelten für die Verkehrspolizei andere Vorschriften als für den normalen Autofahrer? Wenn ich auf dem Standstreifen ohne triftigen Grund anhalte und dabei erwischt werde, gibt es eine Strafe.

 

Antwort:

Selbstverständlich gelten für die Verkehrspolizei die gleichen Vorschriften wie für den normalen Autofahrer, es sei denn die Verkehrspolizei ist in Notdienst. Durch das königliche Dekret 1428 vom 21. November 2003 tritt die letzte Version der spanischen Generalverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) in Kraft.

Artikel 1 der Verkehrsordnung erklärt, dass alle Nutzer der öffentlichen spanischen Strassen und Wege diesem Gesetz unterliegen und erfüllen müssen. Das Gesetz betrachtet nur Sonderregelungen für Verkehrspolizei und andere Notdienste in Notfällen.

Gemäss Artikel 90 darf man nicht auf dem Randstreifen anhalten. Man kann rechts von der Fahrbahn stehen bleiben, aber immer muss der Randstreifen frei bleiben. Auf der Autobahn oder „Autovía“ ist das Anhalten oder Parken vollkommen verboten (Artikel 94 g)

Abschliessend ist anzumerken, dass Warndreiecke mehr als 50 Meter vom Fahrzeug entfernt sein müssen.

Ergebnis: Der Radarwagen der Guardia Civil de Tráfico verstösst im geschilderten Beispiel gegen mehrere Artikel der spanischen Verkehrsordnung.


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